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Fliesen, Wasserhahn: Mieter oder Vermieter – wer muss Kleinreparaturen übernehmen? | Kölnische Rundschau
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann Mieter zur Kasse gebeten werden: Vermieter oder Mieter? - Bauen und Wohnen - Esslinger Zeitung
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Wasserhahn, Lichtschalter, Türgriff: Kleine Reparaturen: Wann muss der Vermieter zahlen? - FOCUS Online
![Ist der Wasserhahn undicht, muss nicht immer der Vermieter die Reparatur übernehmen. Kleinere Reparaturen können auch Aufgabe des Mieters sein. Ist der Wasserhahn undicht, muss nicht immer der Vermieter die Reparatur übernehmen. Kleinere Reparaturen können auch Aufgabe des Mieters sein.](https://bilder.t-online.de/b/84/08/33/40/id_84083340/640/c_raw/tid_da/ist-der-wasserhahn-undicht-muss-nicht-immer-der-vermieter-die-reparatur-uebernehmen-.jpg)
Ist der Wasserhahn undicht, muss nicht immer der Vermieter die Reparatur übernehmen. Kleinere Reparaturen können auch Aufgabe des Mieters sein.
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